1. Abschluss des Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung (§1 Z. 1 LSB-VO) Der Lehrgang ist an einer Ausbildungseinrichtung zu absolvieren, […]
Abschluss sonstiger Ausbildungen Die sonstigen Ausbildungswege sind in § 1 Z.2 LSB-VO wie folgt angeführt: Lehranstalt für Ehe- und […]