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Die sonstigen Ausbildungswege sind in § 1 Z.2 LSB-VO wie folgt angeführt:
Soweit durch die Absolvierung des (sonstigen) Ausbildungsweges nicht der volle Inhalt der nachfolgenden Checkliste(§ 1 Z.2 lit b) nachgewiesen werden kann, sind die fehlenden Module bei einer Ausbildungseinrichtung, deren Lehrgangsveranstaltung zertifiziert wurde (§ 5 Abs. 1), gesondert zu absolvieren und nachzuweisen.
Anmerkung: Im Vergleich zum Abschluss des Lehrganges LSB „erspart“ sich der Absolvent eines sonstigen Ausbildungsweges jedenfalls die Module „Einführung LSB“ und „Grundlagen angrenzender Fachbereiche“. Darüber hinaus lässt sich mittels Abgleich der Zeugnisse des abgeschlossenen sonstigen Ausbildungsweges mit der Checkliste feststellen, welche Module bereits im Rahmen des Ausbildungsweges absolviert wurden bzw. welche Module noch gesondert nachzuweisen sind.
Ausbildungsthemen | Erforderliche Stunden |
---|---|
Einzelselbsterfahrung | mind. 30 Stunden |
Gruppenselbsterfahrung | mind. 120 Stunden |
Methodik der Lebens- und Sozialberatung | 240 Stunden |
Krisenintervention | 80 Stunden |
Rechtliche Fragen | 24 Stunden |
BWL Grundlagen | 16 Stunden |
Berufsethik und -identität | 16 Stunden |
In jedem Fall (d.h. sowohl nach Abschluss des Lehrganges Lebens- und Sozialberatung, als auch nach Abschluss einer sonstigen Ausbildung) ist zusätzlich zur Vorlage der entsprechenden Zeugnisse eine fachliche Tätigkeit im Ausmaß von 750 Stunden nachzuweisen (§ 2 LSB-VO). Der zwingende Mindestinhalt der fachlichen Tätigkeit ist in der nachfolgenden Checkliste ersichtlich:
Fachliche Tätigkeit | Erforderliche Stunden |
---|---|
Gruppensupervision | 90 Stunden |
Einzelsupervision | mind. 10 Stunden |
mind. 100 protokolliere Beratungseinheiten; davon mind. 5 Erstgesprächsprotokolle und 2 abgeschlossene Beratungsfälle | mind. 100 Stunden |
Teilnahme an Peergroups - beruflich einschlägig | max. 200 Stunden |
Leitung/fachliche Assistenz (Co-Leitung) bei themenspezifischen Seminaren | max. 150 Stunden |
Aufwand für Vor- und Nacharbeit der genannten Tätigkeiten | max. 150 Stunden |
Summe | 750 Stunden |